Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Hofstetten (Gemeinde Kleinwallstadt, Kreis Miltenberg)
Jüdische Geschichte / Synagoge

Übersicht:

bulletZur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
bulletBerichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde  
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule    
Aus dem jüdischen Gemeindeleben   
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde 
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Einzelpersonen      
bulletZur Geschichte der Synagoge   
bulletFotos / Darstellungen    
bulletLinks und Literatur   

   

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde         
      
In Hofstetten bestand eine jüdische Gemeinde bis 1864 beziehungsweise 1931. Ihre Entstehung geht in die Zeit des 18. Jahrhunderts zurück. 1719 wird erstmals eine jüdische Gemeinde in Hofstetten genannt: damals gründeten die jüdischen Gemeinden Aschaffenburg, Goldbach, Mömlingen, Hofstetten, Großwallstadt, Niedernberg und Hausen eine "Wohltätigkeits- und Beerdigungsvereinigung" mit dem Sitz in Aschaffenburg, aus der die spätere Chewra Kadischa in Aschaffenburg hervorgegangen ist. Demnach wurden die Toten der jüdischen Gemeinde Hofstetten bereits damals im jüdischen Friedhof bei Schweinheim beigesetzt.    
    
Bei der Erstellung der Matrikellisten 1817 werden in Hofstetten auf insgesamt acht Matrikelstellen die folgenden jüdischen Familienvorstände genannt (mit neuem Familiennamen): Löw Grünebaum, Salomon Reis, Isack Hirsch, Mordge Kahn, Jakob Grünebaum, Löw Reis, Maier Grünebaum, Elias Grünebaum.  
      
1831 wurden 48 jüdische Einwohner am Ort gezählt. Nach dem "Statistischen Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" (Ausgaben 1894 bis 1897) gab es in Hofstetten 1894/97 eine Höchstzahl von 73 jüdischen Einwohnern (in zwölf Familien). Nach dem "Statistischen Jahrbuch" (Ausgabe 1899) waren es noch 46 jüdische Einwohner (in zehn Haushaltungen). 
  
An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge mit rituellem Bad und ein jüdisches Schulhaus. Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war im 19. Jahrhunderts in Hofstetten zeitweise ein eigener jüdischer Lehrer angestellt, der zugleich als Vorbeter und Schochet tätig war. Um 1888 erteilte Lehrer Halle aus Kleinwallstadt den jüdischen Kindern in Hofstetten den Religionsunterricht. Um 1894 war Lehrer Simon Grünfeld Lehrer für die Gemeinden in Kleinwallstadt und Hofstetten zuständig. In Hofstetten waren 1894/1895 16 Kinder zu unterrichten. 1899 beschlossen die jüdischen Gemeinden in Klingenberg, Wörth und Hofstetten, einen gemeinsamen Religionslehrer, Schächter und Kantor anzustellen und schrieben die Stelle gemeinsam aus (siehe unten). Nach seiner erfolgreichen Bewerkung erteilte seitdem den Religionsunterricht in Hofstetten und Klingenberg Lehrer Friedmann, der in Wörth am Main wohnte. Die Kombination der Gemeinden hatte sich bewährt, entsprechend wurde auch 1903 die Stelle gemeinsam von den Gemeinden in Klingenberg, Wörth und Hofstetten ausgeschrieben. 
    
Angehörige/Nachkommen der bereits bei der Erstellung der Matrikelliste 1817 genannten jüdischen Familien Grünebaum und Reis lebten - wie aus den Geburtsorten der Umgekommenen der NS-Zeit hervorgeht - noch mindestens um 1900 am Ort. 
    
Nach Angaben bei Schwierz bestand die jüdische Gemeinde Hofstetten bereits 1864 nicht mehr. Im "Statistischen Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" von 1892 S. 52 wird Hofstetten zusammen mit Großwallstadt als der jüdischen Gemeinde Kleinwallstadt zugehörig aufgeführt. In den folgenden Jahren gab es jedoch teilweise mehr jüdische Einwohner in Hofstetten als in Kleinwallstadt. Dies mag der Grund sein, dass sich erst 1931 zum offizielle Beschluss des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden kam, dass das Gebiet der Israelitischen Kultusgemeinde Kleinwallstadt auf das Gebiet der Gemeinde Hofstetten ausgedehnt wird (siehe unten).  
   
Von den in Hofstetten geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"):   Elias Grünebaum (1855), Leopold Grünebaum (1878), Samuel Grünebaum (1875), Simon Grünebaum (1880), Johanna Hirsch geb. Grünebaum (1882), Fanny Mannheimer geb. Reis (1873), Irma Metzger geb. Grünebaum (1900), Malchen Nathan geb. Reis (1877), Babette Steinhardt geb. Reis (1880), Sara Wolf geb. Grünebaum (1876)
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Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde 
       
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule  
Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers / Vorbeters / Schochets 1899 / 1903 / 1904 - gemeinsam mit Wörth und Klingenberg  

Anzeige in "Der Israelit" vom 31. Juli 1899: "Die neu kreierte Stelle eines Religionslehrers, Schächters und Kantors für Klingenberg - Wörth - Hofstetten, mit dem Sitze in Klingenberg, ist baldmöglichst zu besetzen. Fixum 600 M. Garantierte Mindestsumme des Nebeneinkommens 600 im Punkt, welche aber höchst wahrscheinlich weit überstiegen wird. Bewerbungen sind zu richten an das
Distriktsrabbinat Aschaffenburg: Dr. Wachenheimer."   
 
Klingenberg Israelit 19101903.jpg (67833 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Oktober 1903
"Die vakant gewordene Stelle eines 
Vorbeters, Religionslehrers und Schochets
 
für den Schulsprengel Klingenberg a. Main - Wörth - Hofstetten ist neu zu besetzen. Seither betrug das Einkommen Mark 1300 - 1400. Seminaristisch gebildete Reflektanten, die eigenen Hausstand führen, mögen sich mit Einlegen von Zeugnissen wenden an 
M. Fried, Kultusvorstand, 
Klingenberg am Main."  
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Mai 1904: "Religionslehrer
Für den Religionsschulsprengel Klingenberg - Wörth - Hofstetten ist die Stelle eines Religionslehrers, Schochets und Kantors (für die Gemeinde Klingenberg) mit einem garantierten Gehalt von Mark 1.300 pro Jahre, ohne Nebenverdienste, per sofort zu besetzen. Seminaristisch gebildete Bewerber, die eigenen Haushalt führen können, blieben sich an den Unterfertigten unter Einsendung der Zeugnisse zu wenden. 
Mayer Fried,
Vorstand, 
Klingenberg am Main".    

    
    
Aus dem jüdischen Gemeindeleben   
Bekanntgabe einer Kollekte "für die Notleidenden im Heiligen Lande" (1871)      

Bekanntgabe in "Der Israelit" vom 15. Februar 1871 für die Kultusgemeinde Kleinwallstadt und "dem angehörigen Schulsprengel Großwallstadt, Sulzbach, Hofstetten und Hausen": "Für die Notleidenden im Heiligen Lande.
Sammlung in der Kultusgemeinde Kleinwallstadt und des angehörigen Schulsprengels, Großwallstadt, Sulzbach, Hofstetten und Hausen, durch den Kultusvorstand Max Freund in Kleinwallstadt: Lazarus Alexander in Kleinwallstadt 24 kr., Herz Stern 3 fl. 30 kr., Josef Feldmann 4 fl., Abraham Oppenheimer 24 kr., Abraham Stern 1 fl., Max Freund 1 fl., Josef Oppenheimer und Karolina Oppenheimer Witwe 1 fl. 30 kr., Moses und Salomon Philipp 1 fl. 45 kr., Lehrer Kleiner 1 fl., ungenannt durch Lehrer Kleiner 1 fl., ungenannt durch denselben 12 kr., ungenannt durch denselben 1 fl., ungenannt durch denselben 1 fl. 30 kr., Joseph Siegel 36 kr., Philipp Freund 1 fl., Heyum Oppenheimer 1 fl., Josef Stern 1 fl. 45 kr., Jeanette Stern 1 fl., aus der ständig zu diesem Zweck aufgestellten Sammelbüchse 7 fl. 32 kr., Abraham Grünebaum in Großwallstadt 1 fl., Lippmann Stern 1 fl. 30 kr., Samuel Stern 1 fl., 30 kr., Moses Strauß in Hausen zwölf, Leopold Reis in Hofstetten 12, David Grünebaum 24 kr, Löb Reiß 24 kr. Zusammen 36 fl. 20 kr.. Abzüglich Porto 36 fl. 5 kr."     

        
Ende eines Rechtsstreites zwischen der israelitischen Gemeinde Hofstetten und der politischen Gemeinde Hofstetten zur israelitischen Religionsschule in Hofstetten (1894)   
Anmerkung: als Lehrer wird S. Grünthal genannt, sicher verschrieben für S. Grünfeld (s.o.)   

Bekanntgabe im "Statistischen Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" 1898 S. 194-195: "Entscheidung der Königlichen Bayerischen Regierung zu Würzburg betreffend die Nichtverpflichtung für politische Gemeinden, das Lokal ihrer Volksschule für den jüdischen Religionsunterricht zur Verfügung zu stellen.
Mitgeteilt durch Herrn Lehrer S. Grünthal in Kleinwallstadt.
No. 22 204. Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern. Würzburg den 17. Dezember 1894.
Betreff: die israelitische Religionsschule zu Hofstetten. Auf den Bericht vom 22. Oktober dieses Jahres, dessen Beilagen zurückfolgen, ergeht nach Einsichtnahme der Erklärung und Bitte der Gemeindeverwaltung Hofstetten vom 19. desselben Monats was folgt zur Entscheidung: mit Verfügung vom 14. Oktober dieses Jahres hat das königliche Bezirksamt Obernburg ausgesprochen, dass die Weigerung des Gemeindeausschusses Hofstetten, das Schulzimmer in dem der politischen Gemeinde gehörigen Schulgebäude zur Abhaltung des israelitischen Religionsunterrichtes der Kultusgemeinde Hofstetten zur Verfügung zu stellen im Hinblicke auf das Gesetz vom 10. November 1861 betreff die Aufbringung des Bedarfes für die deutschen Schulen unter § 10 der Königlichen allerhöchsten Verordnung vom 26. August 1883 betreff die Errichtung von Volksschulen und die Bildung der Schulsprengel, als gerechtfertigt nicht erachtet werden könne. Genannte Verfügung erging an die Königliche Lokalinspektion Hofstetten unter dem Auftrage, dem Vorstande in der israelitischen Kultusgemeinde und der Gemeindeverwaltung daselbst geeignete Kenntnis zu geben.
Die letztere hat nun in ihrer Erklärung vom 19. Oktober dieses Jahres sich gegen die Anschauung des Königlichen Bezirksamts gewendet und falls dasselbe die ergangene Verfügung aufrecht erhalte, im Wege der Beschwerde zur Königlichen Regierung gebeten, Entscheidung in der Sache zu treffen.
Die bezeichnete Verfügung steht im Widerspruche mit den Bestimmungen des Schulbedarfsgesetzes. Hiernach ist die politische Gemeinde nur zu Aufbringung des Bedarfes für die Volksschulen verpflichtet; hierunter fallen aber nach den Entscheidungen des Königlichen Verwaltungsgerichtshofes in Bd. IV S. 159 und Bd. XI S. 493 die Kosten für Erteilung des Religionsunterrichtes nicht, sofern die politische Gemeinde nicht vertragsmäßig zur Beschreibung derselben sich verpflichtet hat.
Dies gilt in gleicher Weise und in erhöhtem Maße auch für die Kosten der Religionsschulen der Israeliten, dieselben fallen ausschließlich der Kultusgemeinde zur Last, wie sich solches aus den Bestimmungen der einschlägigen Verordnungen entnehmen lässt. (vergleiche Ziffer 4 lit. der höchsten Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und schulangelegenheiten vom 29. Juni 1863 - K.M.Bl. für 1865, S. 220 - Ziff. XII. und XIII. der höchsten Ministerial-Entschließung vom 28. Januar 1828 - Döllinger Verordnungensammlung Bd. VI, S. 163ff. - endlich die älteren Verordnungen vom 18. Juni 1804 in Ziff. II. Abs. 1, vom 22. Dezember 1808, 24. Februar 1809 und 28. März 1810 - Döllinger a.a.I. Seite 200ff.). Hiermit steht im Einklange die Regierungsentschließung vom 28. November 1929 in Ziff. 1 und 8 Kreisintelligenzblatt S. 2334ff. - ferner vom 4. Dezember 1860 in § 1ff. Kreis-Amtsblatt S. 1425ff.
Steht hiernach fest, dass die politische Gemeinde die Kosten des Religionsunterrichtes überhaupt und insbesondere des israelitischen nicht zu bestreiten hat, so kann dieselbe auch nicht angehalten werden, ein Lokal zur Abhaltung des Religionsunterrichtes zur Verfügung zu stellen. Das königliche Bezirksamt hat indes in der angefochtenen Verfügung vom 14. Oktober dieses Jahres das staatsaufsichtliche Verfahren gegen die Gemeinde Hofstetten noch nicht eingeleitet, sondern lediglich seinen Standpunkt in der obschwebenden Frage näher präzisiert. Eine Aufhebung der Verfügung ist mithin nicht geboten. Dagegen wird das Königliche Bezirksamt hiermit angewiesen, auf Grund der gegebenen Rechtslage von der Einleitung des Zwangsverfahrens gegen die Gemeinde Hofstetten abzusehen.
Was ferner die in der mehrerwähnten Verfügung vertretene Ansicht betrifft, dass die israelitische Kultusgemeinde durch kein Gesetz zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten angehalten werden könne, so wird das königliche Bezirksamt wiederholt auf die Entschließung vom 30. Juni dieses Jahres Nr. 10.230 in ihrem vorletzten Absatz zur genauen Darnachachtung hingewiesen.
Königlicher Regierungspräsident
gezeichnet Luxburg. gezeichnet  Schneider."   

          
Die in Hofstetten lebenden jüdischen Personen gehören zur Gemeinde in Kleinwallstadt (1931) 

Kleinwallstadt BayrGZ 15041931.jpg (58603 Byte)Bekanntmachung in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15. April 1931: "Bekanntmachung über die Erweiterung des Gebietes der Israelitischen Kultusgemeinde Kleinwallstadt. Die Israelitische Kultusgemeinde Kleinwallstadt hat beschlossen, ihr Gebiet auf die Gemeinde Hofstetten auszudehnen. Es ergeht hiermit die Aufforderung an alle Religionsgenossen, die in dem von der Ausdehnung betroffenen Gebiete wohnen oder unabhängig vom Wohnsitz steuerpflichtig sind, etwaige Einsprüche gegen die Gebietserweiterung bis spätestens 15. Mai 1931 bei dem Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Kleinwallstadt schriftlich oder mündlich einzulegen. 
München, den 10. April 1931. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Dr. Neumeyer."

    
    
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde      
89. Geburtstag des aus Hofstetten stammenden Kriegsveteranen Moses Reis in Kettenbach (1936)     

Artikel in "Der Schild - Hrsg. vom Reichsbund jüdischer Frontsoldaten e.V." vom 18. November 1936: "Kettenbach (Nassau). Der Altkriegsveteran Moses Reis, beging am 2. November seinen 89. Geburtstag in ausgezeichneter körperlicher und geistiger Frische. Er diente im bayerischen Infanterie-Regiment 9 und nahm am Kriege 1870/71 teil. Als pflichttreuer Soldat kämpfte er in verschiedensten Schlachten mit und erhielt mehrere Auszeichnungen. Herr Reis wohnte früher in seinem Geburtsort Hofstetten/Unterfranken und genoss dort wegen seiner Gradheit und Offenheit großes Ansehen. Seinen Lebensabend verbringt er in Köln-Ehrenfeld bei seiner Tochter."       

 
 
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen 
Anzeige von Rosa Reis Witwe (1890)  

Hofstetten Israelit 30101890.jpg (31602 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. Oktober 1890: "Ich suche für meinen Sohn (Schneider), welcher 3 Jahre gearbeitet, passende Stellung. Sehe mehr auf gute Behandlung als auf Lohn. 
Rosa Reis Witwe,
Hofstetten bei Kleinwallstadt."   

   
   
   
Zur Geschichte der Synagoge         
   
In Hofstetten war eine Synagogengebäude (mit rituellem Bad/Mikwe) im Untergeschoss vorhanden. 1881 musste ein neuer Kamin eingebaut werden. Zum Umbau liegen Pläne und Ausführungsbestimmungen vor, u.a.: "Die Ausführung vorstehenden Planes wird unter folgenden technischen Bedingungen genehmigt: 1. Der projektierte Kamin, in welchen vom Frauenbad aus ein Rohr eingeleitet werden soll, ist mit 0,15 m Lichtweite, 0,14 m Wandstärke, 0,15 m Entfernung vom Holzwerke und mit beiderseitigem Verputze zwei Meter hoch über die Dachfläche auszuführen. 2. Bei der Ausführung sind die Vorschriften der allgemeinen Bauordnung vom 19. September 1881 genau einzuhalten...  Obernburg, 4. Januar 1882. Königliche Bezirksamt".
  
  
Adresse/Standort der Synagoge:   unbekannt 
  
  
Fotos/Abbildungen   

  Pläne der Synagoge
anlässlich des Einbaus eines
neuen Kamins (1881)

(Quelle: 6a Zensurbuch, Archiv Hofstetten,
VG Kleinwallstadt; erhalten über Jochen Ratz)
   
   Umbauplan  Vorgaben für den Umbau
     
 Ausschnitte aus dem Umbauplan    
   Lageplan von Synagoge
und Israelitischer Schule
 Grundriss des Untergeschosses
mit rituellem Bad
     
     
   Grundriss des 1. Stockes mit dem Betsaal  Querschnitt durch das Synagogengebäude

   
     

Links und Literatur

Links:   

bulletWebsite der Gemeinde Kleinwallstadt     

Literatur:  

bulletIsrael Schwierz:  Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 73-74; 1992² S. 73-74.
bulletDirk Rosenstock: Die unterfränkischen Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozialgeschichtliche Quelle. Reihe: Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg Band 13. Würzburg 2008. S. 181.   

    
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Stand: 30. Juni 2020