Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Ansbach (Kreisstadt, Mittelfranken) 
Jüdischer Friedhof  
   

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde         
   
Siehe Seite zur Geschichte der Synagoge in Ansbach (interner Link)      
   
   
Zur Geschichte des Friedhofes     
    
Die Toten der jüdischen Gemeinde Ansbach wurden zunächst in Bechhofen beigesetzt. 
    
Ein eigener jüdischer Friedhof in Ansbach wurde 1816 angelegt und 1896 erweitert. Die erste Beisetzung im Erweiterungsteil war am 26. Juli 1896 (Jeanette Lehmann). Die Friedhofsfläche umfasst insgesamt 39,90 ar. Der Friedhof ist von einer Sandsteinmauer umgeben, die nach 1945 neu errichtet wurde. Bereits im April 1927 und im Oktober 1932 wurden auf dem Friedhof Grabsteine umgeworfen und zum Teil zertrümmert. In der NS-Zeit ist der Friedhof weitgehend zerstört worden, sodass von den ursprünglich 561 Grabsteinen nur noch 117 aus dem Zeitraum von 1829 bis 1949 erhalten sind. Das Taharahaus wurde in der NS-Zeit gleichfalls schwer beschädigt und 1944 durch die Stadt abgebrochen. Durch das Grundstück führt ein zentraler Weg, der zu einem Gedenkstein an der südlichen Mauer führt.  
  
  
Lage des Friedhofes 
  
Am Lenauweg neben einem Kindergarten.     

Lage des jüdischen Friedhofes in Ansbach auf dem dortigen Stadtplan: links anklicken und 
über das 
Verzeichnis der "Behörden und öffentl. Einrichtungen" zu "Friedhof, israel." 

   
   
Aus der Geschichte des Friedhofes     
Die Friedhofschändung im Frühjahr 1927    

Ansbach BayrGZ 23051927f.jpg (30475 Byte)Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 23. Mai 1927: "Ansbach. Eine neue Friedhofschändung. Auf unserem Friedhofe wurden in der Nacht vom 21. auf 22. April von rohen Bubenhänden 7 Grabsteine umgeworfen und teilweise beschädigt. Von den Tätern fehlt vorerst jede Spur. Hoffentlich gelingt es der Polizei, die Täter so zu fassen, dass sie ihrer verdienten Strafe entgegengeführt werden können. Von der israelitischen Kultusgemeinde wurde zur Ergreifung der Täter eine hohe Belohnung ausgesetzt."
  
Artikel in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Central-Vereins") vom 19. Oktober 1928: "Bestrafte Friedhofsschänder. Ist die Tat wirklich gesühnt worden? In Ansbach fand vor wenigen Tagen die Verhandlung gegen zwei Schüler der Fachschule für Maschinenbau statt, die beschuldigt waren, in Ansbach sieben Grabsteine umgeworfen und stark beschädigt zu haben. Die Täten hatten sich im Kreise ihrer Schulkameraden dieser Tat gerühmt und waren dadurch der Staatsanwaltschaft zugeführt worden. Zu der Verhandlung war nur einer der Täter erschienen, der übrigens die Tat leugnete, sodass gegen den anderen Haftbefehl erlassen werden musste. Das Gericht kam jedoch zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte die Tat begangen hatte. Der Amtsanwalt beantragte demgemäss gegen den 18 Jahre alten Hans Stöcker 50 Mark Geldstrafe und zwei Monate Gefängnis. Das Urteil lautete auf 100 Mark Geldstrafe oder 20 Tage Gefängnis. In der Begründung des Urteils wies der Amtsanwalt darauf hin, welche Rohheit es sei, den Frieden der Toten zu entweihen. Diese Vergehen müssten besonders streng gesühnt werden, damit sie abschreckend wirkten. - 100 Mark Geldstrafe erscheint, soweit man aus dem uns übermittelten kurzen Bericht urteilen kann, keine sonderlich strenge Sühne für eine Friedhofsschändung."    
 
Ansbach BayrGZ 01111928f.jpg (109273 Byte)Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 1. November 1928: "Ansbach. Die Friedhofsschändung in Ansbach kam dieser Tage vor dem Schöffengericht Ansbach zur Verhandlung. Das Ansbacher Lokalblatt schreibt darüber: Lausbüberei. In der Zeit vom 20. bis 22. April 1927 wurden im hiesigen jüdischen Friedhofes mehrere Grabsteine umgeworfen. Diese Heldentat begangen zu haben, rühmten sich zwei ehemalige Fachschüler bei ihren Schulkameraden. Zum heutigen Termin ist nur einer dieser 'Helden' erschienen. Er hatte sich wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu verantworten. Er gibt zu, dass es möglich ist, bei seinen Kameraden gesagt zu haben, er habe die Tat begangen. Er leugnet jedoch heute, von den ihm zur Last gelegten Vergehen auch nur etwas zu wissen. Er sei nur einmal des nachts im Judenfriedhof gewesen, weil er noch keinen gesehen hatte. Trotz Ermahnung des Vorsitzenden, die Wahrheit zu sagen, blieb er bei der Aussage. Durch die Zeugen, ehemalige Schulkameraden, wurde festgestellt, dass sich die Angeklagten tatsächlich der Tat rühmten. Kurz vor der Tat hatte eine Hitlerversammlung stattgefunden. Der Amtsanwalt beantragte für den 18 Jahre alten Hans Stöcker, Mechaniker aus Uehlfeld, RM 50.- Geldstrafe oder 10 Tage Gefängnis, für die Grabschändung 2 Monate Gefängnis. Er begründete den Antrag damit, dass derartige Vergehen so bestraft werden müssten, damit sie abschreckend wirken. Gegen den zweiten Angeklagten, Heinz Meißner, Volontär aus Bayreuth, beantragte er Haftbefehl. Das Urteil lautete für Hans Stöcker auf 30 und 70 RM Geldstrafe oder 20 Tage Gefängnis. Hier ist ein völkischer Friedhofschänder wieder einmal gut weggekommen." 
 
Artikel in der "Deutschen Israelitischen Zeitung" (Regensburg) vom 8. November 1928: "Milde Bestrafung eines Friedhofschänders in Ansbach. In Ansbach fand vor wenigen Tagen die Verhandlung gegen zwei Schüler der Fachschule statt, die beschuldigt waren, in der Nacht vom 20. zum 21. April nach einer völkischen Versammlung in Ansbach sieben Grabsteine umgeworfen und stark beschädigt zu haben. Die Täten hatten sich im Kreise ihrer Schulkameraden dieser Tat gerühmt und waren dadurch der Staatsanwaltschaft zugeführt wurden. Zu der Verhandlung war nur einer der Täter erschienen, der übrigens die Tat leugnete, sodass gegen den anderen Haftbefehl erlassen werden musste. Das Gericht kam jedoch zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte die Tat begangen hatte. Der Amtsanwalt beantragte demgemäss gegen den 18 Jahre alten Hans Stöcker 50 Mark Geldstrafe und zwei Monate Gefängnis. Das Urteil lautete auf 100 Mark Geldstrafe oder 20 Tage Gefängnis. In der Begründung des Urteils wies der Amtsanwalt darauf hin, welche Rohheit es sei, den Frieden der Toten zu entweihen. Diese Vergehen müssten besonders streng gesühnt werden, damit sie abschreckend wirkten. - 100 Mark Geldstrafe erscheint, soweit man aus dem uns übermittelten kurzen Bericht urteilen kann, keine sonderlich strenge Sühne für eine Friedhofsschändung..     
 
Ansbach BayrGZ 01011929.jpg (65069 Byte)Artikel in der "Bayrischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 1. Januar 1929: "Ansbach. Wir berichteten seinerzeit über das milde Urteil, welches das hiesige Schöffengericht gegen den 18 Jahre alten Praktikanten Hans Stöcker aus Uehlfeld, und den gleichaltrigen Volontär Hans Meißner in Bayreuth fällte. Die Burschen bezeugten ihren 'Heldenmut', indem sie bei Nacht in den hiesigen israelitischen Friedhof einstiegen und dort sieben Grabsteine umwarfen und beschädigten. Die Strafen wurden bei der Verhandlung an der hiesigen Strafkammer wie folgt erhöht: für Stöcker statt 30 und 70 RM Geldstrafe, 50 RM Geldstrafe und sechs Wochen Gefängnis; für Meiner statt 30 und 100 RM Geldstrafe 50 RM Geldstrafe und ein Monat Gefängnis. Die Strafvollstreckung ist von tadelloser Führung während einer Probezeit von drei Jahren abhängig."  
 
Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 6. Mai 1927.     


Die Friedhofschändung im Frühjahr 1950   

Ansbach Aufbau 14041950fn.jpg (46467 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Aufbau" vom 14. April 1950: "Friedhofs-Schändung in Ansbach. In der Nacht vom 31. März zum 1. April, also zu Beginn der Pessach-Feiertage wurde der jüdische Friedhof in Ansbach von unbekannten Tätern geschändet. Vierundzwanzig Grabsteine, d.h. der vierte Teil der nach 1945 wiedererrichteten Denkmäler, wurden umgeworfen. Die Polizei hat eine Untersuchung eingeleitet. Der Präsident des Bayerischen Landesentschädigungsamtes, Dr. Philipp Auerbach, hat für die Ermittlung der Täter eine Belohnung von DM 1.000.- und der Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden eine Belohnung von DM 300.- ausgesetzt."

  
  
Fotos 
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum: 10. Juli 2007)  

Ansbach Friedhof 161.jpg (98272 Byte) Ansbach Friedhof 160.jpg (113239 Byte) Ansbach Friedhof 162.jpg (109636 Byte)
Das Eingangstor  Die Hinweistafel  Blick zum Eingangstor über den Friedhof 
        
Ansbach Friedhof 165.jpg (94600 Byte) Ansbach Friedhof 170.jpg (102097 Byte) Ansbach Friedhof 169.jpg (82672 Byte)
   Teilansichten   
        
Ansbach Friedhof 168.jpg (101853 Byte) Ansbach Friedhof 167.jpg (97865 Byte) Ansbach Friedhof 166.jpg (80325 Byte)
  Teilansichten   
     
Ansbach Friedhof 163.jpg (102660 Byte) Ansbach Friedhof 164.jpg (62645 Byte)    
      

   
     

Links und Literatur

Links:

Website der Stadt Ansbach  
Zur Seite über die Synagoge in Ansbach (interner Link)  

Literatur:  

Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. 1988 S. 144.  
Michael Trüger: Der jüdische Friedhof in Ansbach. In: Der Landesverband der Israelit. Kultusgemeinden in Bayern. 10. Jahrgang Nr. 67 vom September 1995 S. 23-24. Beitrag von Michael Trüger online zugänglich   
   
Der jüdische Friedhof Ansbach. Eine Dokumentation von Nathanja Hüttenmeister, Salomon Ludwig Steinheim-Institut für deutsch-jüdische Geschichte, Duisburg. Fotos von Bert Sommer. Band 3 der Reihe "Franconia Judaica" - Herausgegeben vom Bezirk Mittelfranken durch Andrea M. Kluxen unter Mitarbeit von Julia Hecht. 
208 Seiten, A4-Format, Broschur, zahlreiche sw-Abb.,  20 €, zu bestellen telefonisch, per Fax oder E-Mail: beim Bezirk Mittelfranken, Kulturreferat, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach.  Tel. 0981/4664-5002, -5006 (Tel.) oder 0981/4664-5999 (Fax), E-Mail

Inhalt: Einleitend wird aus der wechselhaften Geschichte dieses Guten Ortes" berichtet, dessen Einrichtung 1821 - und damit Trennung vom Bechhofener Verbandsfriedhof - ein Ausdruck des Selbstverständnisses der altehrwürdigen Ansbacher Gemeinde darstellte. Die in den Central Archives for the History of the Jewish People in Jerusalem erhaltene Überlieferung der Ansbacher "Chewra Kaddischa", der Beerdigungsbruderschaft, ermöglicht auch einen Einblick in die weit über den Friedhof hinausreichende Tätigkeit des "israelitischen Männervereins". 
Der Hauptteil des Buches ist der detaillierten Dokumentation aller 117 noch erhaltenen Grabmale in chronologischer Abfolge (1829-1949) gewidmet, gefolgt von Übersichten im Anhang. Diese Erschließung des - wenn ach beklagenswert zerstörten - Friedhofs schafft angesichts fortschreitender Verwitterung der Grabmale und auch heutzutage immer wieder vorkommender Zerstörungen eine Zweitüberlieferung und dient der "virtuellen" Bewahrung des Gedenkens an die hier Ruhenden.
Informationsblatt mit Bestellmöglichkeit (pdf-Datei zum Ausdrucken)    
Datenbank des Steinheim-Institutes zum jüdischen Friedhof Ansbach (auf Grund der Arbeiten von Nathanja Hüttenmeister 

    
     

                   
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Copyright © 2003 Alemannia Judaica - Arbeitsgemeinschaft für die Erforschung der Geschichte der Juden im süddeutschen und angrenzenden Raum
Stand: 25. Januar 2016